AMTLICHE PUBLIKAKTION
Beschwerdeauflage Arealplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich des vom Gemeindevorstand am 27. Januar 2020 beschlossenen
Arealplans St. Agatha statt.
- Gegenstand: Arealplan St. Agatha
- Auflageakten: Änderung Zonenplan und Landumlegungsplan/Neuzuteilung 1:500
- Gestaltungsplan 1:500
Erschliessungsplan 1:500
Arealplanvorschriften
Planungs- und Mitwirkungsbericht mit Anhängen
Auflagefrist: 30 Tage (vom 06.02.2020 bis 06. 03.2020)
Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Scharans, während der
Öffnungszeiten, Tel. 081 651 20 20
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Volksabstimmung vom 09. Februar 2020
Die Abstimmungsurne ist zu folgenden Zeiten auf der Gemeindekanzlei aufgestellt:
- Donnerstag, 06.02.2020 von 16.00 – 17.30 Uhr
- Freitag, 07.02.2020 von 16.00 – 17.00 Uhr
- Sonntag, 09.02.2020 von 09.00 – 10.00 Uhr
Der Gemeindevorstand