Aktuelle Meldungen

Amtliche Publikation 12. Februar 2026

Hundesteuern 2026

Die Hundesteuer für das Jahr 2026 ist bis am 28. Februar 2026 auf der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Die Gebühr für den ersten Hund beträgt Fr. 50.-, für jeden weiteren im gleichen Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.-.

 

Revision Ortsplanung Verlängerung Planungszone

Anlässlich seiner Sitzung vom 29. Januar 2024 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über sämtliche Bauzonenbereiche der Dorfzone nach Art. 19 ff Baugesetz eine Planungszone von zwei Jahren mit folgenden Planungszielen erlassen:

  1. Überprüfung und Anpassung der Zonenabgrenzungen entsprechend den Vorgaben von Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG).
  2. Umsetzung des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S), insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen und Gewährleistung des Ortsbildschutzes im historischen Ortskern.
  3. Überprüfung und Anpassung der Regelbauweise, insbesondere betreffend die Bestimmungen von Art. 19, Art. 21 – 23, Art. 25, Art. 41 (Zonenschema Zeile Dorfzone), Art. 42 und Art. 48 Baugesetz.

Die Planungszone trat mit der Publikation im kant. Amtsblatt am 08. Februar 2024 in Kraft. Der Gemeindevorstand behielt sich gemäss Publikationstext vor, die Planungszone jederzeit an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Da die Planungsarbeiten von hoher Komplexität sind und weiterhin andauern, hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2026 die Planungszone um ein weiteres Jahr verlängert (Art. 21 Abs. 3 KRG). Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales genehmigte die Verlängerung der Planungszone per Verfügung vom 04. Februar 2026.

Die einjährige Verlängerung bis zum 8. Februar 2027 der Planungszone tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Der Gemeindevorstand behält sich weiterhin vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).

 

Strassensperrung Muntagn

Infolge Bauarbeiten ist die Strasse Muntagn nach Bavurtga am Montag 16. Februar 2026 für den Verkehr gesperrt. Wir bitten um Verständnis.

 

Informationsveranstaltung

Am Donnerstag 12. Februar 2026 um 19.30 Uhr findet in der Turnhalle eine Informationsveranstaltung zum Thema Energie und Elektrizitätswerk Scharans statt.

 

Der Gemeindevorstand