Aktuelle Meldungen

Amtliche Publikation vom 06. März 2025

Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Mittwoch 12. März 2025 um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.

Traktandenliste:

  1. Gesamterneuerungswahlen
  2. Information Schule
  3. Mitteilungen und Umfragen

Folgende Demissionen und Wahlvorschläge sind eingegangen:

Demissionen

  • Erwin Battaglia, Feuerwehrkommission
  • Regula Mohr, Schulrat-Stellvertreterin

Wahlvorschläge

  • Urs Buchli, Feuerwehrkommission
  • Geesche Patzen, Schulrat-Stellvertreterin

Der Gemeindevorstand ruft die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner auf, bei Interesse zur Übernahme eines Amtes Ihre Kandidatur bei der Gemeindekanzlei (info@scharans.ch) einzureichen. Für Fragen zu den Aufgaben, Aufwand etc. steht der Gemeindepräsident, Werner Preisig, gerne zur Verfügung. (Tel. 079 277 55 68)

 

Aus dem Gemeindevorstand

Die Baubehörde hat folgende Baubewilligung in ordentlichen Verfahren erteilt:

Panier Noemi und Jonathan, Crutsch 7, 7412 Scharans. Fenster Vergrösserungen / Verbreiterung der Einfahrt, Parzelle 112, Crutsch 7, 7412 Scharans.

 

Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Scharans statt.

Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung Scharans – Sonnenenergieanlage Spundas

Auflageakten Ortsplanung:

–  Teilrevision Baugesetz Scharans: Art. 40a (Neu)

–  Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan und Genereller Erschliessungsplan 1:1’000

Grundlagen:

Planungs- und Mitwirkungsbericht (Stand Mitwirkungsauflage)
mit den Anhängen A-B und Beilagen (zur Information):

–  Auszug Leitfaden ARE Graubünden sowie Visualisierungen Projekt (Anhänge)
–  Rodungsgesuch Spundas: Formular, Plan 1:2’000 und Beiblätter

–  Infopläne 1:1’000, Umweltbericht, Interessenabwägung im Detail, Projektinfo in Kürze

Auflagefrist: 30 Tage (06. März 2025 bis 04. April 2025)
Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Scharans, Öffnungszeiten

Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflage kann jedermann beim Gemeindevorstand Scharans schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen.

Rodungsgesuch Spundas (zur Information):
Das Rodungsgesuch Spundas liegt zur Information auf. Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 8 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs.1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.

Der Gemeindevorstand