Amtliche Publikation vom 07. November 2024
Baugesuch
Albert Beda Kaufmann, Domleschgerstrasse 9, 7412 Scharans. Neubau Unterstand, Parzelle 430, Domleschgerstrasse 9, 7412 Scharans. Das Baugesuch und die dazu bestimmten Pläne liegen vom 07. November 2024 bis 26. November 2024 in der Gemeindekanzlei auf und können dort eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen können schriftlich und begründet gemäss Art. 96 des Gemeindebaugesetzes innert 20 Tagen seit der Bauausschreibung bei der Baubehörde Scharans, Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.
Information zum Projekt «Solaranlage Spundas»
Die Gemeinde Scharans hat aufgrund der ausgearbeiteten Vorstudie «Solaranlage Spundas» bei verschiedenen möglichen Investoren Angebote eingeholt. Die Angebote wurden durch unseren Fachberater Samuel Bontadelli von der OPEN Optimizing Energy SA ausgewertet. Darauf basierend hat der Gemeindevorstand entschieden, dieses Projekt mit ewz weiterzuverfolgen.
Ende Januar 2025 findet eine Informationsveranstaltung zum geplanten Projekt und der damit nötigen Zonenplanrevision statt. Im Februar 2025 ist das 30-tägige Mitwirkungsverfahren zur Zonenplanrevision geplant. Die Gemeindeversammlung kann voraussichtlich im Mai 2025 über dieses Projekt abstimmen.
Öffentliche Auflage Lärmsanierungsprojekt
744.12 Scharanserstrasse / 744.00 Domleschgerstrasse / Gemeindestrassen
Gemeinde Scharans Auflageprojekt Nr. 744.12.3834 vom August 2024
- Ort und Frist der Auflage
Die Projektakten liegen vom 11.11.2024 bis 11.12.2024 in der Gemeindeverwaltung Gemeinde Scharans, Fravgia 1, 7412 Scharans, zur Einsicht auf (Art. 20 des kantonalen Strassengesetzes, StrG; BR 807.100). Sie können während der Dauer der Auflage auch unter www.tiefbauamt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.
- Gesuche um spezialgesetzliche Bewilligungen
Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:
- Gesuch um Bewilligung von Erleichterungen für bestehende Anlagen nach Art. 17 des Umweltschutzgesetzes.
- Gesuch um Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nach Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes.
- Verfügungsbeschränkung
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben inner-halb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.
- Einsprachen
4.1 Legitimation
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
4.2 Einwendungen
Es können geltend gemacht werden:
- Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;
- Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.
4.3 Frist und Adressat
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV; BR 803.110) zu beachten.
Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden
Dorfführung Scharans
Führung durch das Dorf von nationaler Bedeutung mit Jürg Succetti. Auf den Spuren von Pfarrer und Heerführer Jürg Jenatsch sowie Wandermaler Hans Ardüser. Was verbindet Scharans mit Meran (IT)?
Datum: Sonntag 17.11.2024 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindehaus/Post
Anmeldung bis am Vorabend 18.00 Uhr bei Jürg Succetti unter 079 420 87 60
Birnell Aktion
Schweizer Birnell von der Winterhilfe Schweiz. Bestellung geht an Dorfmarkt Scharans, Telefon 081 651 16 26.
Vollmondbar
Am Freitag 15. November 2024 von 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr findet im Stall Fravgia 5 in Scharans die Vollmondbar statt. Der Dorfmarkt Scharans lädt alle „Mondsüchtigen“ zu einem gemütlichen Hock ein.
Einladung zur Evangelischen Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2024, um 20.00 h im Schulhaus Fürstenau.
Traktanden:
- Begrüssung – Kurze Einstimmung
- Genehmigung Trakt Liste
- Wahl der Stimmenzähler
- Protokoll der GV vom 28.05.2024
- Steuerfuss 2025
- Anpassung Entschädigungsreglement
- Budget 2025
- Gottesdienstplan 2025
- Orientierung aus den Pfarramt
- Orientierung aus den verschiedenen Ressorts und dem Vorstand
- Mitteilungen und Umfragen
Anschliessend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen
Evangelisch Kirchgemeinde