Amtliche Publikation vom 18. November 2021
Baugesuch
Casutt Roger, Sontga Neasa 23, 7412 Scharans. Rückbau und Neubau Wohnhaus, Parzelle 1271 und 1272, Sontga Neasa 23, 7412 Scharans.Das Baugesuch und die dazu bestimmten Pläne liegen vom 18. November 2021 bis 07. Dezember 2021 in der Gemeindekanzlei auf und können dort eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen können schriftlich und begründet gemäss Art. 96 des Gemeindebaugesetzes innert 20 Tagen seit der Bauausschreibung bei der Baubehörde Scharans, Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.
Provisorische Steuerrechnungen 2021
Die provisorische Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der Vorjahresfaktoren. Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse im Jahr 2021 wesentlich verändert haben, bitten wir Sie, uns bis am 03. Dezember 2021, Ihre Angaben schriftlich mitzuteilen, damit die provisorischen Rechnungen entsprechend angepasst werden können.
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag 2. Dezember 2021 um 20.15 Uhr in der Turnhalle statt.
Traktandenliste:
- Budget 2022
- Steuerfuss 2022, Senkung auf 90%
- Ersatz Kindergarten, Kredit CHF 950’000 Pläne: Grundriss Querschnitt, Ost- u. Westfassade Süd- und Nordfassade
- Ersatz Kommunalfahrzeug, Kredit CHF 175’000
- Mitteilungen und Umfrage
Die Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite eingesehen werden. Es gilt eine Maskenpflicht und die Daten der Anwesenden werden erfasst.
Ruhestörungen
Wir möchten die Bevölkerung darauf hinweisen, dass Lärm durch Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaft grundsätzlich auf die Zeit von 07:00 – 22:00 Uhr beschränkt ist. Maschinen und Geräte sind so zu unterhalten und zu bedienen, dass Lärm möglichst vermieden wird. (Art. 19 Polizeigesetz)
Lärmige Arbeiten, welche die Nachbarschaft stören, dürfen ausserhalb der für das betreffende Gewerbe üblichen Arbeitszeit nicht verrichtet werden. (Art. 22 Polizeigesetz)
An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sind Beschäftigungen, die Lärm verursachen oder die Sonntags- und Feiertagsruhe sonstwie beeinträchtigen, untersagt. (Art. 21 Polizeigesetz)
Individuelle Prämienverbilligung IPV
Die Anträge zur IPV erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei oder können direkt unter www.sva.gr.ch heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge für das laufende Jahr müssen bis 31. Dezember 2021 mit einer Kopie der Krankenkassenpolice 2021 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Birnell Aktion
Schweizer Birnell von der Winterhilfe Schweiz. Bestellung geht an Dorfmarkt Scharans, Sybille Wolf, 081 651 16 26 abends 081 651 23 14.
Der Gemeindevorstand