Aktuelle Meldungen

Amtliche Publikation vom 18. September 2025

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. September 2025 kann auf der Gemeindekanzlei oder unter www.scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 18. September 2025 bis 17. Oktober 2025.

 

Mosterei

Die Mosterei ist jeweils am Samstag in Betrieb. Die Anmeldungen nimmt Barbara Patzen unter 079 600 57 85 gerne entgegen. Die ungefähre Obstmenge ist anzugeben.

 

Aus dem Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand hat folgende Baubewilligung im Meldeverfahren erteilt: König Hans, Bavurtga 1, 7412 Scharans. Überdeckung Sitzplatz, Parzelle 182, Bavurtga 1, 7412 Scharans.

 

Der Gemeindevorstand

 

 

 

 

 

 

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. September 2025 kann auf der Gemeindekanzlei oder unter www.scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 18. September 2025 bis 17. Oktober 2025.

 

Der Gemeindevorstand