Amtliche Publikation vom 19. November 2020
Urnenabstimmung vom 17. Dezember 2020
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat der Kanton mit Regierungsbeschluss vom 3. November 2020 (Notrechtliche Ermächtigungsverordnung) die Gemeinden ermächtigt, anstelle einer Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen ohne dass diese gemeinderechtlich vorgesehen wäre. Die ausserordentliche Situation hat den Gemeindevorstand in Absprache mit der Geschäftsprüfungskommission sowie dem Gemeindeführungsstab dazu bewogen, von einer Gemeindeversammlung abzusehen und die Abstimmung am 17.12.2020 schriftlich durchzuführen. Die Botschaft mit den Stimmunterlagen wird rechtzeitig zugestellt.
Der Gemeindevorstand
Individuelle Prämienverbilligung IPV
Die Anträge zur IPV erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei oder können direkt unter www.sva.gr.ch heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge für das laufende Jahr müssen bis am 31. Dezember 2020 mit einer Kopie der Krankenkassenpolice eingereicht werden.
Die Gemeindekanzlei