Aktuelle Meldungen

Amtliche Publikation vom 20. März 2025

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. März 2025 kann auf der Gemeindekanzlei oder unter www.scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 20. März 2025 bis 18. April 2025.

 

Betreten der Fluren

Das Betreten der Fluren ist vom April bis Ende Oktober verboten. Bepflanzte Ackerflächen dürfen auch während der übrigen Jahreszeit nicht betreten werden. Selbstverständlich sind die Wiesen auch in der Zeit sauber zu halten, in der das Betreten erlaubt ist. Weggeworfene

Gegenstände, wie Büchsen, Flaschen, Steine, Hundespielzeug (Wurfstöcke) und dergleichen sind für die Landwirte ärgerlich und können sogar Maschinen beschädigen und Unfälle verursachen. Helfen Sie uns, unsere Wiesen sauber zu halten.

 

Saisonabo-Vorverkauf Badi Thusis 

Vom 1. bis 30. April 2025 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt. Unter www.badi-thusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.

Der Gemeindevorstand