Amtliche Publikation vom 23. Dezember 2021
Öffnungszeiten Gemeindekanzlei und Post über Weihnachten und Neujahr
Die Gemeindekanzlei und Post sind an folgenden Tagen geschlossen. 24./27.und 31. Dezember 2021. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohner frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr.
Aus dem Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand hat folgende Bewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
Nicole Lenz und Marcus Hassler, Rigatrasse 7, 7000 Chur. Neubau Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Parzelle 1372, Veia Sulegl 3, 7412 Scharans.
Casutt Roger, Sontga Neasa 23, 7412 Scharans. Rückbau und Neubau Wohnhaus, Sontga Neasa 23, Parzellen 1271 und1272, 7412 Scharans.
Baugesuch
Gemeinde Scharans, Fravgia 1, 7412 Scharans, Rückbau und Neubau Doppel Kindergarten, Muntagn 5, Parzelle 171, 7412 Scharans.
Das Baugesuch und die dazu bestimmten Pläne liegen vom 23. Dezember 2021 bis 11. Januar 2022 in der Gemeindekanzlei auf und können dort eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen können schriftlich und begründet gemäss Art. 96 des Gemeindebaugesetzes innert 20 Tagen seit der Bauausschreibung bei der Baubehörde Scharans, Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.
Protokollauflage Gemeindeversammlung
Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2021 kann auf der Gemeindekanzlei oder unter www.scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 23. Dezember 2021 bis 21. Januar 2022.
Der Gemeindevorstand