Amtliche Publikation vom 25.06.2026
Protokollauflage Gemeindeversammlung
Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 kann auf der Gemeindekanzlei oder unter www.scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 25. Juni 2026 bis 24. Juli 2026.
Ersatzwahl für den Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ruft die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner auf, bei Interesse zur Übernahme eines Amtes Ihre Kandidatur bei der Gemeindekanzlei (info@scharans.ch) einzureichen. Für Fragen zu den Aufgaben, Aufwand etc. steht der Gemeindepräsident, Werner Preisig, gerne zur Verfügung (Tel. 079 277 55 68).
