Amtliche Publikation vom 25. Februar 2021
Öffentliche Auflage Projektgenehmigungsgesuch zur Sanierung der Fischgängigkeit an der Schwelle Albula Sils i.D.
- Ort und Frist der Auflage
Das Projektgenehmigungsgesuch der Kraftwerke Hinterrhein AG inklusive Projektdossier, liegt vom 25. Februar bis 29. März 2021 öffentlich auf und kann im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie in den Gemeinden Sils i.D. und Scharans eingesehen werden.
- Kurzbeschrieb des Genehmigungsgesuchs
Am 30. Dezember 2020 hat das Büro Vincenz & Partner im Namen der Kraftwerke Hinterrhein AG das Sanierungsprojekt zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. An der Schwelle Albula Sils i.D. sind Massnahmen zur Fischgängigkeit als Sanierungsmassnahme erforderlich. Dazu soll an der Schwelle Albula in Sils i.D. eine verlängerte raue Blockrampe für den hindernisfreien Fischauf- und abstieg errichtet werden. Mit dem Projektgenehmigungsgesuch wird um die Erteilung sämtlicher für die Sanierung und Massnahmen an der Schwelle Albula Sils i.D. erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).
- Einsprachen
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat, ist berechtigt, Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG). Einsprachelegitimiert sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrstruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Baugesuch
Claudia Schönbächler Plump und Martin Koelber, Marktwis 7, 7413 Fürstenaubruck. Neubau EFH, Parzelle 1371, St. Agatha, 7412 Scharans.
Das Baugesuch und die dazu bestimmten Pläne liegen vom 25. Februar 2021 bis 16. März 2021 in der Gemeindekanzlei auf und können dort eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen können schriftlich und begründet gemäss Art. 96 des Gemeindebaugesetzes innert 20 Tagen seit der Bauausschreibung bei der Baubehörde Scharans, Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.
Die Baubehörde