Aktuelle Meldungen
Feuerverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Scharans ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet. Das absolute Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.
Der Gemeindevorstand