Aktuelle Meldungen

Feuerverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Scharans ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet. Das absolute Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Der Gemeindevorstand