Aktuelle Meldungen
Feuerverbot Stufe rot
Stufe gross (rot) Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills erlaubt
- Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde XX ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
- Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.
- Ausgenommen vom Verbot sind:
– Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.
– Hotpots welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
– Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
- Das Verbot gilt bis auf Widerruf.