Aktuelle Meldungen

Feuerverbot Stufe rot

Stufe gross (rot) Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills erlaubt

  1. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde XX ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
  2. Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.
  3. Ausgenommen vom Verbot sind:

– Holz-/Kohle-/Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.

– Hotpots welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

– Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

  1. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.