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Parkieren auf öffentlichem Grund

Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen nachts (zwischen 24.00 – 06.00 Uhr) regelmässig parkiert, bedarf einer Bewilligung durch den Gemeindevorstand. Die Monatsgebühr beträgt CHF 30.–.

Entsprechende Vignetten können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.