Aktuelle Meldungen

Amtliche Publikation vom 04.04.2024

Baugesuch

Markus & Pamela Platter, Pro Crusch 3, 7412 Scharans. Erweiterung Windfang / Erneuerung Fenster, Parzelle Nr. 1266, Pro Crusch 3, 7412 Scharans. Das Baugesuch und die dazu bestimmten Pläne liegen vom 4. April 2024 bis 23. April 2024 in der Gemeindekanzlei auf und können dort eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen können schriftlich und begründet gemäss Art. 96 des Gemeindebaugesetzes innert 20 Tagen seit der Bauausschreibung bei der Baubehörde Scharans, Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen.

 

Saison-Vorverkauf Schwimmbad-Genossenschaft Thusis

Vom 1. bis 30. April 2024 findet der alljährliche Saisonabo-Vorverkauf der Schwimmbad-Genossenschaft Thusis statt. Unter www.badithusis.ch finden Sie weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular. Für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gelten die Tarife Einheimisch.

 

Schulhausputz 1.bis 5. Juli 2024

Scharanser Kinder und Jugendliche (Jahrgänge 2011 und älter) können sich bis zum 30. April 2024 auf der Kanzlei für den Sommerschulhausputz anmelden.

 

Dorfmarkt Scharans

Einladung zur 12. Generalversammlung des Dorfmarktes Scharans . Am Samstag, 13. April 2024 um 10.00 Uhr sind alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter des Dorfmarktes Scharans zur GV eingeladen.

Traktanden:

  1. Begrüssung
  2. Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin
  3. Protokoll der 11. Genossenschaftsversammlung vom 13. Mai 2023
  4. Jahresbericht der Präsidentin
  5. Jahresbericht der Geschäftsleitung
  6. Jahresrechnung
  7. Revisorenbericht
  8. Wahlen Präsidium und Vorstand der Genossenschaft Dorfmarkt Scharans
  9. Ausblick
  10. Varia und Umfrage

Im Anschluss an die GV sind alle zu einem Apéro eingeladen.

 

Protokollauflage Gemeindeversammlung

Gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz muss das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. März 2024 kann auf der Gemeindekanzlei oder unter www.scharans.ch eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 04. April 2024 bis 03. Mai 2024.

Der Gemeindevorstand