Schule

Organisation

7.3.1 Kindergarten und Primarschule

Die Schule Scharans umfasst den Kindergarten (2 Jahre) und die Primarschule von der ersten bis zur sechsten Klasse.

Die Oberstufe besuchen die Kinder in Sils i.D.

7.3.2 Tagesstrukturen

Die Tagesstrukturen beinhalten die Blockzeiten sowie ergänzende Angebote, welche je nach Bedarf vor jedem neuen Schuljahr angepasst werden.

 

Blockzeiten

Gemäss dem kantonalen Schulgesetz muss der Unterricht im Kindergarten und in der Primarschule in Blockzeit organisiert werden. Die Blockzeit gewährleistet von Montag bis Freitag am Vormittag einen ununterbrochenen Unterricht oder eine unentgeltliche Betreuung.

 

Weitergehende Tagesstrukturen

Die Schule Scharans bietet bei Bedarf weitergehende Tagesstrukturen an.

Die Tagesstrukturen beinhalten folgende, über den Unterricht hinausgehende, Angebote:

7.30 – 8.00 Uhr: Vormittagsbetreuung im Schulhaus (kostenlos)

11.40 – 13.30Uhr: Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen (kostenpflichtig)

13.30 – 15.00Uhr: Nachmittagsbetreuung (1) im Schulhaus (kostenpflichtig)

15.00- 18.00Uhr: Nachmittagsbetreuung (2) im Schulhaus (kostenpflichtig)

Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder für Betreuungseinheiten für das ganze Schuljahr an.

 

Mittagstisch

Das Angebot des Mittagstischs umfasst Mittagessen und Betreuung während den Schulwochen. In den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen findet kein Mittagstisch statt.

Für die Durchführung bedarf es eine Mindestzahl von acht Kindern pro Wochentag. Die Anmeldung für den regelmässigen Besuch des Mittagstischs erfolgt aufgrund der jährlichen Bedarfsabklärung der Schule.

 

Hausaufgabenhilfe

Die Hausaufgabenhilfe umfasst Hilfestellungen beim Lösen der Hausaufgaben für Schüler und Schülerinnen, die eine solche Hilfe vorübergehend oder über längere Zeit benötigen.

Die Hausaufgabenhilfe wird von freiwilligen Helfer und Helferinnen geführt. Zurzeit ist kein Bedarf vorhanden und somit auch keine Helfer/Helferinnen im Einsatz.

 

7.3.3 Integrierte Förderung

IF P: Integrative Förderung als Prävention

Präventive Unterstützung im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten pro Woche im Kindergarten und in der Primarschule.

Die Förderung erfolgt mit wenig Ressourcenaufwand. Sie findet grundsätzlich innerhalb der Klasse statt. Von der IF P profitieren alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere diejenigen mit besonderem Förderbedarf. Die Planung und Durchführung der Förderung geschieht durch die Lehrperson und die Schulische Heilpädagogin/den Schulischen Heilpädagogen.

IF oL: Integrative Förderung ohne Lernzielanpassung

(Teilleistungsschwächen wie zum Beispiel Lese-/Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche)

Die Förderung beispielsweise bei Lese-/Rechtschschreibschwäche (LRS) respektive Rechenschwäche erfolgt im Rahmen der integrierten Förderung ohne Lernzielanpassung. Es wird gezielt an den zu erreichenden Grundkompetenzen gearbeitet, um schrittweise Verbesserungen zu erzielen. Verhaltens- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten, aber auch besondere Begabungen, zählen ebenfalls in diesen Bereich. Die Förderung baut stets auf den Ressourcen des Kindes auf, welche während dem ganzen Förderprozess berücksichtigt werden.  Die Diagnostik wird von der Schulischen Heilpädagogin/dem Schulischen Heilpädagogen durchgeführt. Die Fördermassnahme wird zusammen mit den Eltern beschlossen. Die Förderplanung wird von der Schulischen Heilpädagogin/dem Schulischen Heilpädagogen erstellt, durchgeführt und überprüft.

IF mL: Integrierte Förderung mit Lernzielanpassung

Kann die Schülerin/der Schüler auch mit Unterstützung (IF P und IF oL) die Ziele der Lehrplannorm (Grundanforderungen) nicht erreichen, werden die Lernziele kindsbezogen festgelegt (Lernzielanpassung). Für die IF mL wird der SPD (Schulpsychologischer Dienst) mit Einwilligung der Eltern miteinbezogen. Eine Lernzielanpassung setzt eine Abklärung beim SPD voraus (Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich durch die Eltern in Absprache mit der Lehrperson und der Schulischen Heilpädagogin/dem Schulischen Heilpädagogen). Die Lernzielanpassung wird von der Schulleitung auf Antrag SPD bewilligt. Die Schulische Heilpädagogin/der Schulische Heilpdagoge erstellt die Förderplanung.

7.3.4 Logopädie

In der Logopädie geht es um Abklärung, Beratung und Therapie von Kindern mit Defiziten in der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit im Alltag zu verbessern.

Im ersten Kindergartenjahr erfolgt ein Reihenuntersuch durch die Logopädin im Kindergarten mit dem Ziel, früh genug zu erkennen, wo Handlungsberdarf besteht. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden in die Förderung und Begleitung miteinbezogen und beraten. In machen Fällen genügt eine Beratung der Eltern um das Kind in seiner Entwicklung zu unterstützen.

Die Kosten für den Reihenuntersuch und die logopädische Therapie werden von Gemeinde und Kanton übernommen.